Inhalt:

1. Blutspenden
2. Entwicklung des Blutspendewesens
3. Der Ethische Kodex.
4. Blutspenden ins Ausland verkauft?
5. Der Spender: allgemeine Voraussetzungen und Untersuchung
6. Vertraulicher Selbstausschluss
7. Blutuntersuchungen
8. Aufbereitung und Anwendung von Blutspenden/ Haltbarkeit
9. Wann nicht spenden?

     
Kostenloses Info-Telefon: 0800 - 11 949 11, Mo.-Fr. von 8.00 - 17.00 Uhr.
1. Blutspenden  Index

Die Arbeit des Blutspendedienstes ist eine satzungsgemäße Aufgabe des Deutschen Roten Kreuzes. Mehr als 200.000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer wirken bei Blutspendeterminen, deren Vorbereitung und Durchführung aktiv mit.
Sie arbeiten dabei eng mit den hauptamtlichen Mitarbeitern der Blutspendeinstitute zusammen.
Allein im Blutspendedienst werden durch die Helferinnen und Helfer des DRK mehr als 3 Millionen ehrenamtliche Einsatzstunden geleistet. Dies wirkt sich zwangsläufig kostendämpfend bei der Versorgung kranker und verletzter Menschen aus.
 

2. Entwicklung  Index
    des Blutspendewesens



Entwicklung des Blutspendewesens


Der Versuch, einem Menschen Blut eines anderen zu übertragen, wurde bereits im Altertum gemacht. Wahrscheinlich ist Blut damals aber nur als Heil- oder Verjüngungstrank verwendet worden.

Als im Jahre 1628 der Blutkreislauf entdeckt wurde, war eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Blutübertragung gefunden worden. In der Folgezeit experimentierte man mit Blutübertragungen von Tier zu Tier, später auch vom Tier auf den Menschen, wobei sich das Schaf als Spender besonderer Beliebtheit erfreute.
Heute wissen wir, dass man nur artgleiches und blutgruppengleiches Blut übertragen darf, also z.B. nur Blut von einem Menschen auf einen anderen Menschen mit der gleichen Blutgruppe.

Die Entdeckung von menschlichen Blutgruppen durch Karl Landsteiner im Jahre 1901 brachte endlich eine positive Wende auf dem Gebiet der Blutübertragung. Nun war es möglich, darauf zu achten, dass nur verträgliches Blut übertragen wurde.
Die rasche Gerinnung des Blutes außerhalb des Körpers wurde seit 1914 durch den Zusatz einer chemischen Substanz, des Natriumcitrats, verhindert. Damit war eine wichtige Voraussetzung für die Blutkonservierung geschaffen.

Ein weiterer Meilenstein war 1940 die Entdeckung und Bestimmung des Rhesus-Faktors ebenfalls durch Landsteiner. 1941 gelang die „Plamafraktionierung“. Durch dieses Verfahren, das bis heute immer mehr verfeinert wurde, ist es möglich, das Blutplasma in seine Hauptbestandteile zu zerlegen und diese dann abgestimmt beim Patienten anzuwenden.

Die Bedeutung des Bluttransfusionsdienstes als humanitäre Aufgabe hat das Rote Kreuz bereits in den 20er Jahren erkannt. 1936 hat die Liga der Rotkreuz-Gesellschaften mit Sitz in Genf die Empfehlung erhalten, den nationalen Rotkreuz-Gesellschaften alle verfügbaren Informationen über das Transfusionswesen zugänglich zu machen. Im Jahre 1948 hat die 17. Internationale Rotkreuzkonferenz in Stockholm den Grundsatz der freiwilligen und unentgeltlichen Blutspende als universelles Prinzip bezeichnet.

• Freiwilligkeit:
Keiner darf zu einer Blutspende gezwungen werden.
• Unentgeltlichkeit: Keiner soll aus der Blutspende einen finanziellen Nutzen ziehen.

Die Föderation der Rotkreuz- / Rothalbmond-Gesellschaften arbeitet weltweit im Blutspendewesen mit
•der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und
•der Internationalen Gesellschaft für Bluttransfusion
zusammen.

Eine 1989 verabschiedete EG-Richtlinie enthält u.a. einen politischen Auftrag an die Mitgliedstaaten, die Selbstversorgung mit Blut und Blutpräparaten auf der Basis der unentgeltlichen, freiwilligen Blutspende zu fördern. Aber: Die Bundesrepublik Deutschland ist mittlerweile das einzige EG-Land, das die Unentgeltlichkeit der Blutspende gesetzlich noch nicht verankert hat. Neben den Rotkreuz-Blutspendediensten gibt es staatliche und kommunale Bluttransfusionsdienste bei Universitätskliniken und einigen Krankenhäusern. Diese Einrichtungen zahlen nach wie vor Geldbeträge an Blutspender.

 

 
3. Der Ethische Kodex  Index

Die 24. Internationale Rotkreuz-Konferenz von 1981 hat die Anwendung des Ethischen Kodex der Internationalen Gesellschaft für Bluttransfusion empfohlen. Im folgenden werden die wichtigsten der 25 Prinzipien und Regeln des Ethischen Kodex wiedergegeben:

Die Blutspende muss unter allen Umständen freiwillig sein;
Auf den Spender darf keinerlei Druck ausgeübt werden.
Der Spender soll über alle Risiken aufgeklärt werden, die mit der Blutentnahme zusammenhängen.
Die Gesundheit und Sicherheit des Spenders müssen ständig im Auge behalten werden.
Finanzieller Nutzen darf weder für den Spender noch für denjenigen ein Beweggrund sein, der für die Blutentnahme zuständig ist. Die freiwillige unentgeltliche Blutspende soll stets gefördert werden.
Die Anonymität des Spenders und des Empfängers muss gewahrt bleiben.
Bei der Blutspende darf keine Unterscheidung aufgrund von Rasse, Staatsangehörigkeit oder Religion gemacht werden.
Die Blutentnahme muss unter ärztlicher Aufsicht erfolgen.
Zweck der Übertragung ist es, den Empfänger möglichst wirksam mit einem Höchstmaß an Sicherheit zu behandeln.
Jedem Patienten müssen ungeachtet seiner finanziellen Lage menschliches Blut oder Blutprodukte verabreicht werden können.
Wegen der menschlichen Herkunft und der begrenzten Menge des Blutes ist es sowohl im Interesse des Empfängers als auch des Spenders wichtig, Missbrauch oder Verschwendung zu vermeiden.

Die weltweite Tätigkeit des Roten Kreuzes im Blutspendewesen garantiert auch eine
Hilfe über Grenzen hinweg.
 
4. Blutspenden ins  Index
    Ausland verkauft?
Die weltweite Tätigkeit des Roten Kreuzes im Blutspendewesen garantiert auch eine Hilfe über Grenzen hinweg. Hier wird der christlichen Grundsatz in die Tat umgesetzt, nach dem alle Menschen Kinder Gottes und damit Brüder und Schwestern sind.
Entsprechend seiner Satzung und internationalen Grundsätzen konnte das DRK in den letzten Jahren z.B. für die Bürgerkriegsopfer, für Flüchtlingskrankenhäuser und bei Versorgungsnotlagen nicht benötigte Blutkonzentrate im Rahmen seiner Soforthilfe kostenlos zur Verfügung stellen.       

 
5. Der Spender:  Index
    allgemeine Voraussetzungen 
    und Untersuchung

Allgemeine Vorraussetzungen

Die Voraussetzungen zur Zulassung zum Blutspenden wurden zum Schutz des Spenders definiert. Altersgrenzen, Mindestkörpergewicht und Spendeabstand sollen verhindern, dass die Gesundheit durch Blutspenden beeinträchtigt wird. Die mit einer Spende verbundene Belastung soll in einem vertretbaren Rahmen bleiben.

So ist z.B. bereits wenige Stunden nach einer Blutspende das Blutplasma ersetzt. Für den vollständigen Ersatz der Erythrozyten (rote Blutkörperchen) braucht der Organismus etwa drei Wochen. Für die Aufnahme des mit dem Hämoglobin (roter Blutfarbstoff) abgegebenen Eisens aus der Nahrung werden u.U. mehrere Wochen benötigt.

Manchmal sind Spendewillige durch die Entscheidung des untersuchenden Arztes verärgert: wenn sie von der Spende ausgeschlossen werden. Die Ärzte sind aber angewiesen, jegliche Risiken zum Schutz des Spenders zu berücksichtigen.
Wir wollen dies mit der Spenderuntersuchung erklären:

Kontrolle des roten Blutfarbstoffs:

Dieser Wert kann individuell schwanken; wer selbst zu wenig rote Blutkörperchen hat, darf kein Blut spenden.

Temperaturmessung:

dient der Erkennung einer Infektionskrankheit im Frühstadium. Der Organismus, der sich mit einer Infektionskrankheit auseinandersetzt, soll nicht zusätzlich belastet werden. Der Empfänger des Blutes soll vor der Übertragung einer Krankheit geschützt werden.

Pulskontrolle:

Herzrhythmusstörungen oder eine zu schnelle bzw. zu langsame Herzaktion können Ursache für einen Spendezwischenfall sein.
Blutdruckmessung:

Liefert Hinweise auf Herz- und Kreislaufstörungen. Die Spende bei zu niedrigem Blutdruck könnte Durchblutungsstörungen und Kollaps verursachen; bei überhöhtem Blutdruck könnten Herz- oder Gefäßerkrankungen vorliegen.

Durch Herz-Kreislauf-Störungen, Atemwegserkrankungen und andere Schwächungen steigt das Risiko eines „Spätkollaps“ an. Das kann z.B. katastrophale Folgen haben, wenn der Spender dadurch einen Verkehrsunfall verursacht, einen Haus- oder Arbeitsunfall oder ein akutes Kreislaufversagen erleidet.

Der Anamnesebogen:

z.B. ist ein Spender nach dem Afrika-Aufenthalt nicht spendefähig, weil es keine absolut sichere Vorbeugung gegen die Malariainfektion gibt. Bis zu 12 Monaten nach einer Ansteckung kann er an Malaria erkranken und diese Infektion durch Blut übertragen. Hier ist der Empfängerschutz vorrangig. Haben Sie z.B. Aspirin, Diclofenac oder andere Medikamente eingenommen, kann die Blutgerinnung verändert sein.

 

 
6. Vertraulicher  Index
    Selbstausschluss
Zur Sicherheit der aus Ihrem Blut hergestellten Präparate müssen wir Sie nach den geltenden Bestimmungen zur Blutspende bitten, das vertrauliche „Spender-Selbstausschluss-Formular“ in jedem Fall anzukreuzen und in die Urne zu werfen. Sie haben damit die Möglichkeit, diskret und anonym zu entscheiden, ob Ihre Blutspende für Patienten verwendet werden kann.
Kreuzen Sie das rote Feld an, wird Ihre Blutspende vernichtet. Ein Grund könnte sein, dass Sie unter moralischem Druck zur Blutspende gegangen sind, aber Ihre Blutspende wegen eines Risiko-Intim-Kontaktes einen Patienten gefährden würde. Nur wenn Sie das grüne Feld ankreuzen, kann Ihre Spende für Patienten freigegeben werden.
Kreuzen Sie nichts an oder vergessen Sie, den Zettel in die Urne zu werfen, dürfen wir Ihre Blutspende nicht verwenden!

Zwar wird jede Blutspende auf HIV-Antikörper und Hepatitis-Antigene getestet, doch vom Zeitpunkt der Ansteckung bis zum Nachweis können mehrere Wochen vergehen.
Deshalb dürfen Personen, die einer Gruppe mit gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtem Risiko angehören bzw. zugeordnet werden müssen, nicht Blut spenden bzw. ihre Blutspende nicht zur Transfusion freigeben.
Dies sind:

Personen mit einem positiven Test für AIDS (HIV), Hepatitis B (HBV), Hepatitis C (HCV) oder HTLV I/II bzw. Personen, die an diesen Erkrankungen leiden.
Einwanderer aus Ländern mit einer hohen Rate an Infektionen mit diesen Viren, z.B. Afrika südlich der Sahara, Karibik, Südostasien, Süd- und Mittelamerika,
Personen, die in den letzten 12 Monaten nach Aufenthalten von länger als 6 Monaten aus solchen Ländern zurückgekehrt sind.
Homosexuelle oder bisexuelle Männer,
Männer und Frauen, die der Prostitution nachgingen oder nachgehen,
Personen, die sich Drogen intravenös gespritzt haben oder spritzen,
Häftlinge,
Personen, die in den letzten 12 Monaten Intimkontakt mit Angehörigen einer der genannten Gruppen hatten.

 
7. Blutuntersuchungen  Index Blutgruppenbestimmung einschließlich Rhesus-Faktor

und Suchtest auf Antikörper gegen fremde Blutgruppeneigenschaften, die der Spender selbst nicht hat. Die Ergebnisse werden in den Blutspenderpass eingetragen und können, insbesondere wenn ein Antikörper entdeckt wurde, für seinen Inhaber von großem Nutzen sein. Im Nofall kann schneller geeignetes Blut für ihn beschafft werden.

Tests zur Prüfung der Leberfunktion

Sie dienen der Erkennung einer entzündlichen Erkrankung der Leber. Untersuchung auf Hepatitis B und C.

Syphilis-Test

Die Untersuchung auf Antikörper gegen den Erreger der Geschlechtskrankheit Syphilis soll eine solche Infektion anzeigen. Wer jemals Syphilis hatte, darf nicht Blut spenden.

HIV-Antikörper Test (AIDS-Test)

An jeder Spende durchgeführte Antikörper-Suchtests sollen die Übertragung von HI-Viren mit Blutpräparaten verhindern.

Bei etwa 1er von 100.000 Blutspenden beim Roten Kreuz werden Antikörper gegen AIDS-Viren gefunden. Das Risiko einer AIDS-Infektion durch Blutübertragung liegt heute bei etwa 1:1-3 Millionen und ist damit weitaus geringer als andere Behandlungsrisiken in der Medizin.

Dieses Untersuchungsprogramm

hat das Ziel, Risiken für den Transfusionsempfänger nach dem derzeitigen Erkenntnisstand der Wissenschaft zu minimieren. Zusätzlich erhält jeder Spender eine gewisse Kontrolle seines Gesundheitszustandes, denn bei krankhaften Ereignissen wird er über seinen Hausarzt vom Blutspendedienst benachrichtigt.

Weltweite Untersuchungen belegen, dass die freiwillige unentgeltliche Blutspende die sicherste Form der Gewinnung von Transfusionsblut ist, weil hier kein Anreiz für den Blutspender besteht, Risiken zu verschweigen, die trotz aller Labortestungen unentdeckbar sind und für den Empfänger fatale Folgen haben könnten.

Manche Blutspender fragen,

warum nicht auch die Blutfettwerte, Harnsäure, Nierenwerte usw. untersucht werden. Solche Laboruntersuchungen gehören in die Hand des Haus- oder Facharztes, der bei Gesundheitsstörungen gezielt nach Ursachen fahnden kann.

Der Blutspendedienst hat die Aufgabe, möglichst sichere Blutkonserven bereit zu stellen. Beachtet werden muss auch, dass zusätzliche Tests die Blutpräparate verteuern und damit das Gesundheitswesen zusätzlich mit Kosten belasten würden.


 
8. Aufbereitung und Index
    Anwendung von Blutspenden,     Haltbarkeitsdaten
Im Blut sind viele einzelne Bestandteile, die
- jeder für sich - wichtige Aufgaben in unserem Organismus erfüllen.

Das Blut besteht zu etwa 55% aus flüssigen und zu etwa 45% aus zellulären Bestandteilen.



Das Plasma, der flüssige Anteil, ist eine wässrige Lösung mit Salzen, Eiweißen, Mineralien, Fetten, Kohlehydraten und weiteren Stoffen wie Hormonen und Vitaminen.

Zu den Blutzellen gehören

- Rote Blutkörperchen (Erythrozyten). Sie enthalten den roten Blutfarbstoff, das Hämoglobin, mit dessen Hilfe der Sauerstoff transportiert wird. Der Sauerstofftransport von der Lunge in die Körperzellen ist also an eine genügend hohe Zahl von Erythrozyten gebunden.
- Weiße Blutkörperchen (Leukozyten). Diese leisten die umfassende Aufgabe der Infektionsabwehr und den Schutz des Menschen vor körperfremden und giftigen Stoffen.
- Blutplättchen (Thrombozyten). Das Funktionieren des Blutgerinnungssystems hängt entscheidend von einer genügenden Anzahl funktionstüchtiger Thrombozyten ab.



In einem mm³ Blut befinden sich ca. 5 Millionen Erythrozyten. Sie machen ca. 44% des Gesamtblutvolumens aus. Nach seiner Reifung im Knochenmark hat das rote Blutkörperchen eine durchschnittliche Lebensdauer von 120 Tagen, um dann in der Milz oder im Knochenmark abgebaut zu werden.

Erythrozytenkonzentrat ist die am häufigsten eingesetzte Blutkonserve. Bei einer Lagerungstemperatur von 4° C ist sie 35 Tage haltbar.

In einem mm³ Blut befinden sich etwa 6.000 bis 8.000 weiße Blutkörperchen. Bildungsort ist das Knochenmark. Werden nicht für die Weiterverarbeitung gebraucht.

Von den kleinsten Blutzellen, den Blutplättchen (Thrombozyten), finden sich in einem mm³ etwa 200.000 bis 300.000. Nach ihrer Bildung im Knochenmark zirkulieren sie 7 bis 11 Tage im Blutkreislauf, um dann in der Leber, der Milz oder der Lunge abgebaut zu werden.

Die für die Blutgerinnung wichtigen Blutplättchen werden einige Stunden nach der Spende durch besondere Zentrifugierverfahren in etwa 70 ml Plasma konzentriert. Haltbarkeit: nur 5 Tage.

Weiße Blutkörperchen und Blutplättchen betragen zusammen ca. 1% des Gesamtblutvolumens.



Frischplasma wird möglichst kurz nach der Entnahme aus jeweils einer Spende isoliert und tiefgefroren. So ist es 1 Jahr lang haltbar.

Komplizierte Verfahren ermöglichen die Fraktionierung in verschiedene Bestandteile. So gewinnt man verschiedene Eiweißbestandteile: Albuminlösungen, Gerinnungsfaktoren und Abwehrstoffe gegen Krankheitserreger (Immunglobuline).
Die Haltbarkeit dieser Präparate beträgt bis zu drei Jahren.

Blutgruppenmerkmale

sind erbliche Eigenschaften der Blutzellen, insbesondere der roten Blutkörperchen. Sie haben zur Einteilung in die klassischen Blutgruppen A, B, AB, 0, und das sogenannte Rhesus-System geführt.

Rhesus-System

Das wichtigste Blutgruppenmerkmal des Rhesus-Systems ist der Faktor D auf den Erythrozyten, der bei 85% der Menschen in Mitteleuropa vorhanden ist. Diese Menschen sind also Rhesus-positiv (D pos.). 15% besitzen dieses Merkmal nicht und sind demzufolge Rhesus-negativ (D neg.).

Durch die Übertragung von Rh-positivem Blut auf einen Rh-negativen Empfänger kann es zur Bildung von Rhesus-Antikörpern kommen. Bei einer weiteren Transfusion von Rh-positivem Blut kann dann die Transfusionsstörung eintreten. Keine Folge hat jedoch die Übertragung von Rh-negativem Blut auf Rh-positive Empfänger, so dass bevorzugt Rh-negatives Blut eingesetzt wird, wenn es schnell gehen muss.

Dies ist der Grund, warum Rhesus-negatives Blut mehr angefordert als üblicherweise gespendet wird.

 

 
9. Wann nicht spenden?  Index Sie fühlen sich gesund, sind zwischen 18 und 68 Jahre alt und wiegen mindestens 50 kg. Hier sind die
11 wichtigsten Gründe, warum Sie möglicherweise dennoch kein Blut spenden dürfen:

° Sie haben in den letzten 8 Wochen bereits Blut gespendet; Frauen dürfen nicht mehr als 4 mal, Männer nicht mehr als 6 mal in 12 Monaten Blut spenden.
° Sie hatten in den letzten 12 Monaten einen schweren Unfall, eine große Operation, eine Endoskopie (z.B. Magen- oder Darmspiegelung) oder eine Blutübertragung bekommen bzw. Ihnen wurden in der letzten Woche Zähne gezogen oder sie hatten eine kleine Operation.
° Sie haben sich in den letzten 12 Monaten tätowieren lassen. Bei Akupunktur bzw. Piercing bringen Sie bitte ein Attest mit, dass steril mit Einmalmaterial gearbeitet wurde.
° Sie hatten in den letzten 4 Wochen einen fieberhaften Infekt oder eine Durchfallerkrankung.
° Sie sind in den letzten 12 Monaten von einem Auslandsaufenthalt von länger als 6 Monaten aus der Karibik, Afrika (südlich der Sahara), Südostasien, Indien oder Süd- und Mittelamerika zurückgekehrt.
° Sie waren in den letzten 6 Monaten in einem Malariagebiet.
° Sie sind in einem Malariagebiet geboren oder aufgewachsen und leben weniger als 3 Jahre außerhalb einer solchen Region.
° Sie sind alkohol-/rauschgift- oder medikamentenabhängig.
° Sie sind HCV, HTLV-, HIV-positiv oder haben Intimkontakt mit Infizierten oder Risikopersonen.
° Sie haben oder hatten folgende Krankheiten: Malaria, Syphilis, Krebs, Chagas-Krankheit, Rückfallfieber, Rickettsiose, Tularämine, Brucellose, Leishmaniasis oder Osteomyelitis.
° Sie sind schwanger oder hatten in den letzten 6 Monaten eine Entbindung oder Fehlgeburt bzw. stillen noch.

Diese Einschränkungen sind zu Ihrem Schutz und zum Schutz des Blut-Empfängers. Bitte haben Sie Verständnis dafür.

Wünschen Sie weitere Auskünfte? Fragen Sie direkt beim Blutspendedienst nach:

 
Kostenloses Info-Telefon: 0800 - 11 949 11 (Mo-Fr 8:00-17:00 Uhr) oder per eMail: hotline@blutspende.de