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Kostenloses Info-Telefon:
0800 - 11 949 11, Mo.-Fr. von 8.00 - 17.00 Uhr. |
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1. Blutspenden
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Die
Arbeit des Blutspendedienstes ist eine satzungsgemäße Aufgabe
des Deutschen Roten Kreuzes. Mehr als 200.000 ehrenamtliche Helferinnen
und Helfer wirken bei Blutspendeterminen, deren Vorbereitung und Durchführung
aktiv mit.
Sie arbeiten dabei eng mit den hauptamtlichen Mitarbeitern der Blutspendeinstitute
zusammen.
Allein im Blutspendedienst werden durch die Helferinnen und Helfer des DRK
mehr als 3 Millionen ehrenamtliche Einsatzstunden geleistet. Dies
wirkt sich zwangsläufig kostendämpfend bei der Versorgung
kranker und verletzter Menschen aus. |
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2. Entwicklung
des Blutspendewesens
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Entwicklung des Blutspendewesens
Der Versuch, einem Menschen Blut eines anderen zu übertragen, wurde
bereits im Altertum gemacht. Wahrscheinlich ist Blut damals aber nur als
Heil- oder Verjüngungstrank verwendet worden.
Als im Jahre 1628 der Blutkreislauf entdeckt wurde, war eine wichtige
Voraussetzung für erfolgreiche Blutübertragung gefunden worden.
In der Folgezeit experimentierte man mit Blutübertragungen von Tier
zu Tier, später auch vom Tier auf den Menschen, wobei sich das Schaf
als Spender besonderer Beliebtheit erfreute.
Heute wissen wir, dass man nur artgleiches und blutgruppengleiches Blut
übertragen darf, also z.B. nur Blut von einem Menschen auf einen
anderen Menschen mit der gleichen Blutgruppe.
Die Entdeckung von menschlichen Blutgruppen durch Karl Landsteiner im
Jahre 1901 brachte endlich eine positive Wende auf dem Gebiet der Blutübertragung.
Nun war es möglich, darauf zu achten, dass nur verträgliches
Blut übertragen wurde.
Die rasche Gerinnung des Blutes außerhalb des Körpers wurde
seit 1914 durch den Zusatz einer chemischen Substanz, des Natriumcitrats,
verhindert. Damit war eine wichtige Voraussetzung für die Blutkonservierung
geschaffen.
Ein weiterer Meilenstein war 1940 die Entdeckung und Bestimmung des Rhesus-Faktors
ebenfalls durch Landsteiner. 1941 gelang die Plamafraktionierung.
Durch dieses Verfahren, das bis heute immer mehr verfeinert wurde, ist
es möglich, das Blutplasma in seine Hauptbestandteile zu zerlegen
und diese dann abgestimmt beim Patienten anzuwenden.
Die Bedeutung des Bluttransfusionsdienstes als humanitäre Aufgabe
hat das Rote Kreuz bereits in den 20er Jahren erkannt. 1936 hat die Liga
der Rotkreuz-Gesellschaften mit Sitz in Genf die Empfehlung erhalten,
den nationalen Rotkreuz-Gesellschaften alle verfügbaren Informationen
über das Transfusionswesen zugänglich zu machen. Im Jahre 1948
hat die 17. Internationale Rotkreuzkonferenz in Stockholm den Grundsatz
der freiwilligen und unentgeltlichen Blutspende als universelles Prinzip
bezeichnet.
Freiwilligkeit: Keiner darf zu einer Blutspende gezwungen
werden.
Unentgeltlichkeit: Keiner soll aus der
Blutspende einen finanziellen Nutzen ziehen.
Die Föderation der Rotkreuz- / Rothalbmond-Gesellschaften arbeitet
weltweit im Blutspendewesen mit
der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und
der Internationalen Gesellschaft für Bluttransfusion
zusammen.
Eine 1989 verabschiedete EG-Richtlinie enthält u.a. einen politischen
Auftrag an die Mitgliedstaaten, die Selbstversorgung mit Blut und Blutpräparaten
auf der Basis der unentgeltlichen, freiwilligen Blutspende zu fördern.
Aber: Die Bundesrepublik Deutschland ist mittlerweile das einzige EG-Land,
das die Unentgeltlichkeit der Blutspende gesetzlich noch nicht verankert
hat. Neben den Rotkreuz-Blutspendediensten gibt es staatliche und kommunale
Bluttransfusionsdienste bei Universitätskliniken und einigen Krankenhäusern.
Diese Einrichtungen zahlen nach wie vor Geldbeträge an Blutspender.
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3. Der Ethische Kodex |
Die 24. Internationale Rotkreuz-Konferenz von 1981 hat die Anwendung
des Ethischen Kodex der Internationalen Gesellschaft für Bluttransfusion
empfohlen. Im folgenden werden die wichtigsten der 25 Prinzipien und Regeln
des Ethischen Kodex wiedergegeben:
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Die Blutspende muss unter allen Umständen freiwillig sein;
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Auf den Spender darf keinerlei Druck ausgeübt werden.
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Der Spender soll über alle Risiken aufgeklärt werden,
die mit der Blutentnahme zusammenhängen.
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Die Gesundheit und Sicherheit des Spenders müssen ständig
im Auge behalten werden.
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Finanzieller Nutzen darf weder für den Spender noch für
denjenigen ein Beweggrund sein, der für die Blutentnahme zuständig
ist. Die freiwillige unentgeltliche Blutspende soll stets gefördert
werden.
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Die Anonymität des Spenders und des Empfängers muss gewahrt
bleiben.
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Bei der Blutspende darf keine Unterscheidung aufgrund von Rasse,
Staatsangehörigkeit oder Religion gemacht werden.
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Die Blutentnahme muss unter ärztlicher Aufsicht erfolgen.
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Zweck der Übertragung ist es, den Empfänger möglichst
wirksam mit einem Höchstmaß an Sicherheit zu behandeln. |
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Jedem Patienten müssen ungeachtet seiner finanziellen Lage
menschliches Blut oder Blutprodukte verabreicht werden können.
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Wegen der menschlichen Herkunft und der begrenzten Menge des Blutes
ist es sowohl im Interesse des Empfängers als auch des Spenders
wichtig, Missbrauch oder Verschwendung zu vermeiden.
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Die weltweite Tätigkeit des Roten Kreuzes im Blutspendewesen
garantiert auch eine
Hilfe über Grenzen hinweg.
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4. Blutspenden ins
Ausland verkauft? |
Die weltweite Tätigkeit des Roten
Kreuzes im Blutspendewesen garantiert auch eine Hilfe über Grenzen
hinweg. Hier wird der christlichen Grundsatz in die Tat umgesetzt,
nach dem alle Menschen Kinder Gottes und damit Brüder und Schwestern
sind. |
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Entsprechend seiner Satzung und internationalen Grundsätzen
konnte das DRK in den letzten Jahren z.B. für die Bürgerkriegsopfer,
für Flüchtlingskrankenhäuser und bei Versorgungsnotlagen
nicht benötigte Blutkonzentrate im Rahmen seiner Soforthilfe
kostenlos zur Verfügung stellen. |
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5. Der Spender:
allgemeine Voraussetzungen
und Untersuchung |
Allgemeine Vorraussetzungen
Die Voraussetzungen zur Zulassung zum Blutspenden wurden zum Schutz des
Spenders definiert. Altersgrenzen, Mindestkörpergewicht und Spendeabstand
sollen verhindern, dass die Gesundheit durch Blutspenden beeinträchtigt
wird. Die mit einer Spende verbundene Belastung soll in einem vertretbaren
Rahmen bleiben.
So ist z.B. bereits wenige Stunden nach einer Blutspende das Blutplasma
ersetzt. Für den vollständigen Ersatz der Erythrozyten (rote
Blutkörperchen) braucht der Organismus etwa drei Wochen. Für
die Aufnahme des mit dem Hämoglobin (roter Blutfarbstoff) abgegebenen
Eisens aus der Nahrung werden u.U. mehrere Wochen benötigt.
Manchmal sind Spendewillige durch die Entscheidung des untersuchenden
Arztes verärgert: wenn sie von der Spende ausgeschlossen werden.
Die Ärzte sind aber angewiesen, jegliche Risiken zum Schutz des Spenders
zu berücksichtigen.
Wir wollen dies mit der Spenderuntersuchung
erklären:
Kontrolle des roten Blutfarbstoffs:
Dieser Wert kann individuell schwanken; wer selbst zu wenig rote Blutkörperchen
hat, darf kein Blut spenden.
Temperaturmessung:
dient der Erkennung einer Infektionskrankheit im Frühstadium.
Der Organismus, der sich mit einer Infektionskrankheit auseinandersetzt,
soll nicht zusätzlich belastet werden. Der Empfänger des
Blutes soll vor der Übertragung einer Krankheit geschützt
werden.
Pulskontrolle:
Herzrhythmusstörungen oder eine zu schnelle bzw. zu langsame
Herzaktion können Ursache für einen Spendezwischenfall sein. |
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Blutdruckmessung:
Liefert Hinweise auf Herz- und Kreislaufstörungen. Die Spende
bei zu niedrigem Blutdruck könnte Durchblutungsstörungen
und Kollaps verursachen; bei überhöhtem Blutdruck könnten
Herz- oder Gefäßerkrankungen vorliegen.
Durch Herz-Kreislauf-Störungen, Atemwegserkrankungen und andere
Schwächungen steigt das Risiko eines Spätkollaps
an. Das kann z.B. katastrophale Folgen haben, wenn der Spender dadurch
einen Verkehrsunfall verursacht, einen Haus- oder Arbeitsunfall oder
ein akutes Kreislaufversagen erleidet. |
Der Anamnesebogen:
z.B. ist ein Spender nach dem Afrika-Aufenthalt nicht spendefähig,
weil es keine absolut sichere Vorbeugung gegen die Malariainfektion gibt.
Bis zu 12 Monaten nach einer Ansteckung kann er an Malaria erkranken und
diese Infektion durch Blut übertragen. Hier ist der Empfängerschutz
vorrangig. Haben Sie z.B. Aspirin, Diclofenac oder andere Medikamente eingenommen,
kann die Blutgerinnung verändert sein.
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6. Vertraulicher
Selbstausschluss |
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Zur Sicherheit der aus Ihrem Blut hergestellten
Präparate müssen wir Sie nach den geltenden Bestimmungen
zur Blutspende bitten, das vertrauliche Spender-Selbstausschluss-Formular
in jedem Fall anzukreuzen und in die Urne zu werfen. Sie haben damit
die Möglichkeit, diskret und anonym zu entscheiden, ob Ihre Blutspende
für Patienten verwendet werden kann. |
Kreuzen Sie das rote Feld an, wird Ihre
Blutspende vernichtet. Ein Grund könnte sein, dass Sie unter
moralischem Druck zur Blutspende gegangen sind, aber Ihre Blutspende
wegen eines Risiko-Intim-Kontaktes einen Patienten gefährden
würde. Nur wenn Sie das grüne Feld ankreuzen, kann Ihre
Spende für Patienten freigegeben werden. |
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Kreuzen Sie nichts an oder vergessen Sie, den Zettel in die Urne zu werfen,
dürfen wir Ihre Blutspende nicht verwenden!
Zwar wird jede Blutspende auf HIV-Antikörper und Hepatitis-Antigene
getestet, doch vom Zeitpunkt der Ansteckung bis zum Nachweis können
mehrere Wochen vergehen.
Deshalb dürfen Personen, die einer Gruppe mit gegenüber der
Allgemeinbevölkerung deutlich erhöhtem Risiko angehören
bzw. zugeordnet werden müssen, nicht Blut spenden bzw. ihre Blutspende
nicht zur Transfusion freigeben.
Dies sind:
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Personen mit einem positiven Test für AIDS (HIV), Hepatitis
B (HBV), Hepatitis C (HCV) oder HTLV I/II bzw. Personen, die an diesen
Erkrankungen leiden.
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Einwanderer aus Ländern mit einer hohen Rate an Infektionen
mit diesen Viren, z.B. Afrika südlich der Sahara, Karibik, Südostasien,
Süd- und Mittelamerika,
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Personen, die in den letzten 12 Monaten nach Aufenthalten von länger
als 6 Monaten aus solchen Ländern zurückgekehrt sind.
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Homosexuelle oder bisexuelle Männer,
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Männer und Frauen, die der Prostitution nachgingen oder nachgehen,
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Personen, die sich Drogen intravenös gespritzt haben oder spritzen,
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Häftlinge,
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Personen, die in den letzten 12 Monaten Intimkontakt
mit Angehörigen einer der genannten Gruppen hatten.
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7. Blutuntersuchungen |
Blutgruppenbestimmung einschließlich
Rhesus-Faktor
und Suchtest auf Antikörper gegen fremde Blutgruppeneigenschaften,
die der Spender selbst nicht hat. Die Ergebnisse werden in den Blutspenderpass
eingetragen und können, insbesondere wenn ein Antikörper entdeckt
wurde, für seinen Inhaber von großem Nutzen sein. Im Nofall kann
schneller geeignetes Blut für ihn beschafft werden.
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Tests zur Prüfung der Leberfunktion
Sie dienen der Erkennung einer entzündlichen Erkrankung der
Leber. Untersuchung auf Hepatitis B und C.
Syphilis-Test
Die Untersuchung auf Antikörper gegen den Erreger der Geschlechtskrankheit
Syphilis soll eine solche Infektion anzeigen. Wer jemals Syphilis
hatte, darf nicht Blut spenden.
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HIV-Antikörper Test (AIDS-Test)
An jeder Spende durchgeführte Antikörper-Suchtests sollen die
Übertragung von HI-Viren mit Blutpräparaten verhindern.
Bei etwa 1er von 100.000 Blutspenden beim Roten Kreuz werden Antikörper
gegen AIDS-Viren gefunden. Das Risiko einer AIDS-Infektion durch Blutübertragung
liegt heute bei etwa 1:1-3 Millionen und ist damit weitaus geringer als
andere Behandlungsrisiken in der Medizin.
Dieses Untersuchungsprogramm
hat das Ziel, Risiken für den Transfusionsempfänger nach dem
derzeitigen Erkenntnisstand der Wissenschaft zu minimieren. Zusätzlich
erhält jeder Spender eine gewisse Kontrolle seines Gesundheitszustandes,
denn bei krankhaften Ereignissen wird er über seinen Hausarzt vom
Blutspendedienst benachrichtigt.
Weltweite Untersuchungen belegen, dass die freiwillige unentgeltliche
Blutspende die sicherste Form der Gewinnung von Transfusionsblut ist,
weil hier kein Anreiz für den Blutspender besteht, Risiken zu verschweigen,
die trotz aller Labortestungen unentdeckbar sind und für den Empfänger
fatale Folgen haben könnten.
Manche Blutspender fragen,
warum nicht auch die Blutfettwerte, Harnsäure, Nierenwerte usw.
untersucht werden. Solche Laboruntersuchungen gehören in die Hand
des Haus- oder Facharztes, der bei Gesundheitsstörungen gezielt nach
Ursachen fahnden kann.
Der Blutspendedienst hat die Aufgabe, möglichst sichere Blutkonserven
bereit zu stellen. Beachtet werden muss auch, dass zusätzliche Tests
die Blutpräparate verteuern und damit das Gesundheitswesen zusätzlich
mit Kosten belasten würden.
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8. Aufbereitung
und
Anwendung von Blutspenden, Haltbarkeitsdaten |
Im Blut sind viele einzelne Bestandteile, die
- jeder für sich - wichtige Aufgaben in unserem Organismus erfüllen.
Das Blut besteht zu etwa 55% aus flüssigen und zu etwa 45% aus zellulären
Bestandteilen.
Das Plasma, der flüssige Anteil, ist eine wässrige Lösung
mit Salzen, Eiweißen, Mineralien, Fetten, Kohlehydraten und weiteren
Stoffen wie Hormonen und Vitaminen.
Zu den Blutzellen gehören
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Rote Blutkörperchen (Erythrozyten). Sie enthalten den
roten Blutfarbstoff, das Hämoglobin, mit dessen Hilfe der Sauerstoff
transportiert wird. Der Sauerstofftransport von der Lunge in die Körperzellen
ist also an eine genügend hohe Zahl von Erythrozyten gebunden.
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Weiße Blutkörperchen (Leukozyten). Diese leisten
die umfassende Aufgabe der Infektionsabwehr und den Schutz des Menschen
vor körperfremden und giftigen Stoffen.
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Blutplättchen (Thrombozyten). Das Funktionieren des
Blutgerinnungssystems hängt entscheidend von einer genügenden
Anzahl funktionstüchtiger Thrombozyten ab.
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In einem mm³ Blut befinden sich ca. 5 Millionen Erythrozyten.
Sie machen ca. 44% des Gesamtblutvolumens aus. Nach seiner Reifung im
Knochenmark hat das rote Blutkörperchen eine durchschnittliche Lebensdauer
von 120 Tagen, um dann in der Milz oder im Knochenmark abgebaut zu werden.
Erythrozytenkonzentrat ist die am häufigsten eingesetzte Blutkonserve.
Bei einer Lagerungstemperatur von 4° C ist sie 35 Tage haltbar.
In einem mm³ Blut befinden sich etwa 6.000 bis 8.000 weiße
Blutkörperchen. Bildungsort ist das Knochenmark. Werden nicht
für die Weiterverarbeitung gebraucht.
Von den kleinsten Blutzellen, den Blutplättchen (Thrombozyten),
finden sich in einem mm³ etwa 200.000 bis 300.000. Nach ihrer Bildung
im Knochenmark zirkulieren sie 7 bis 11 Tage im Blutkreislauf, um dann
in der Leber, der Milz oder der Lunge abgebaut zu werden.
Die für die Blutgerinnung wichtigen Blutplättchen werden einige
Stunden nach der Spende durch besondere Zentrifugierverfahren in etwa
70 ml Plasma konzentriert. Haltbarkeit: nur 5 Tage.
Weiße Blutkörperchen und Blutplättchen betragen zusammen
ca. 1% des Gesamtblutvolumens.
Frischplasma wird möglichst kurz nach der Entnahme aus jeweils
einer Spende isoliert und tiefgefroren. So ist es 1 Jahr lang haltbar.
Komplizierte Verfahren ermöglichen die Fraktionierung in verschiedene
Bestandteile. So gewinnt man verschiedene Eiweißbestandteile: Albuminlösungen,
Gerinnungsfaktoren und Abwehrstoffe gegen Krankheitserreger (Immunglobuline).
Die Haltbarkeit dieser Präparate beträgt bis zu drei Jahren.
Blutgruppenmerkmale
sind erbliche Eigenschaften der Blutzellen, insbesondere der roten Blutkörperchen.
Sie haben zur Einteilung in die klassischen Blutgruppen A, B, AB, 0, und
das sogenannte Rhesus-System geführt.
Rhesus-System
Das wichtigste Blutgruppenmerkmal des Rhesus-Systems ist der Faktor D
auf den Erythrozyten, der bei 85% der Menschen in Mitteleuropa vorhanden
ist. Diese Menschen sind also Rhesus-positiv (D pos.). 15% besitzen dieses
Merkmal nicht und sind demzufolge Rhesus-negativ (D neg.).
Durch die Übertragung von Rh-positivem Blut auf einen Rh-negativen
Empfänger kann es zur Bildung von Rhesus-Antikörpern kommen.
Bei einer weiteren Transfusion von Rh-positivem Blut kann dann die Transfusionsstörung
eintreten. Keine Folge hat jedoch die Übertragung von Rh-negativem
Blut auf Rh-positive Empfänger, so dass bevorzugt Rh-negatives Blut
eingesetzt wird, wenn es schnell gehen muss.
Dies ist der Grund, warum Rhesus-negatives Blut mehr angefordert als üblicherweise
gespendet wird.
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9. Wann nicht spenden?
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Sie fühlen sich gesund, sind zwischen 18 und 68 Jahre
alt und wiegen mindestens 50 kg. Hier sind die
11 wichtigsten Gründe, warum Sie möglicherweise dennoch kein Blut
spenden dürfen:
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Sie haben in den letzten 8 Wochen bereits Blut gespendet;
Frauen dürfen nicht mehr als 4 mal, Männer nicht mehr als
6 mal in 12 Monaten Blut spenden.
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Sie hatten in den letzten 12 Monaten einen schweren Unfall,
eine große Operation, eine Endoskopie (z.B. Magen- oder Darmspiegelung)
oder eine Blutübertragung bekommen bzw. Ihnen wurden in der letzten
Woche Zähne gezogen oder sie hatten eine kleine Operation.
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° |
Sie haben sich in den letzten 12 Monaten tätowieren
lassen. Bei Akupunktur bzw. Piercing bringen Sie bitte ein Attest
mit, dass steril mit Einmalmaterial gearbeitet wurde.
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° |
Sie hatten in den letzten 4 Wochen einen fieberhaften Infekt
oder eine Durchfallerkrankung.
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° |
Sie sind in den letzten 12 Monaten von einem Auslandsaufenthalt
von länger als 6 Monaten aus der Karibik, Afrika (südlich
der Sahara), Südostasien, Indien oder Süd- und Mittelamerika
zurückgekehrt.
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Sie waren in den letzten 6 Monaten in einem Malariagebiet.
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Sie sind in einem Malariagebiet geboren oder aufgewachsen
und leben weniger als 3 Jahre außerhalb einer solchen Region.
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Sie sind alkohol-/rauschgift- oder medikamentenabhängig.
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Sie sind HCV, HTLV-, HIV-positiv oder haben Intimkontakt
mit Infizierten oder Risikopersonen.
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Sie haben oder hatten folgende Krankheiten: Malaria, Syphilis,
Krebs, Chagas-Krankheit, Rückfallfieber, Rickettsiose, Tularämine,
Brucellose, Leishmaniasis oder Osteomyelitis.
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Sie sind schwanger oder hatten in den letzten 6 Monaten eine
Entbindung oder Fehlgeburt bzw. stillen noch.
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Diese Einschränkungen sind zu Ihrem Schutz und zum Schutz des Blut-Empfängers.
Bitte haben Sie Verständnis dafür.
Wünschen Sie weitere Auskünfte? Fragen Sie direkt beim Blutspendedienst
nach:
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Kostenloses Info-Telefon: 0800 - 11 949
11 (Mo-Fr 8:00-17:00 Uhr) oder per eMail: hotline@blutspende.de |
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